Datenschutzerklärung
Die Mitreise AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des JA LOUIS Verlages
Gültig ab 24.11.2016, ergänzt Mai 2018, 2022, bezüglich der Datenrechte bitte unsere Datenschutzrichtlinie beachten
Touren finden immer im Rahmen von Recherchereisen des JA-LOUIS Multimediaverlages statt. Die Recherchen dienen zum Erkenntnisgewinn für Bild-und Buchmaterialien des Verlages. Annette und Joachim Louis machen darauf aufmerksam, dass sie keine Touroperator sind und Gewährleistungen nur wie unten beschrieben erbringen können. Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass manchmal ein Teil der Reise auch für uns Neuland ist, was bedeutet, dass sich Abweichungen von der Planung ergeben können, die aufgrund der Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort entstehen können.
In den veranschlagten Mitreise-Kosten enthalten sind folgende Leistungen *4: Die Tour wie beschrieben bzw. ähnlich (ab. Seite 7 des Vertrages) *1 Essen und Getränke *2 alle National Park-Gebühren, alle Game Reserve Gebühren alle Gebühren für Camping und Equipment, sowie Holz *3 alle Gebühren für Events wie z.B. Gorilla Tracking oder Besuch der Victoriafälle (Beispiele!) soweit nicht als optional gekennzeichnet alle Gebühren rund ums Auto inklusive Fahrleistung
* 1 Reiseverlauf, Haftungsausschlüsse, Gesundheitsvorsorge: Annette und Joachim Louis verpflichten sich - soweit möglich - die Tour in der beschriebenen Form durchzuführen. Mitreisende nehmen allerdings davon Kenntnis, das unvorhergesehene Ereignisse wie unbenutzbare Straßen und Brücken, streikende oder kaputte Fähren, Züge und andere Verkehrsmittel, kriegerische Ereignisse, Autounfälle, Autoschäden, krankheitsbedingte Veränderungen (notwendige Krankenhausbesuche von Mitreisenden oder Veranstaltern) eine Abweichung der Reiseroute möglich machen können. Des weiteren haften Annette und Joachim Louis nicht für Unfälle mit Wildtieren (sowohl zu Fuß wie mit dem Fahrzeug). Sie gehören zu dem Risiko, welches die Mitreisenden billigend in Kauf nehmen müssen, da die Reiseroute bekanntermaßen durch eine Vielzahl von National-Parks und Wildlife Reserves führt. Annette und Joachim Louis erwarten eine ausreichende Gesundheitsprophylaxe der Mitreisenden, insbesondere der notwendigen Impfungen wie Tetanus, Hepatitis A, Diptherie und Polio. Bei Reisen, die nach Uganda, Ruanda, Sambia, Tansania, Malawi und Mosambique führen und von dort aus direkt nach Südafrika bzw. nach Tansania sollte auch eine Gelbfieberimpfung gemacht werden, da ansonsten die Einreise verweigert werden kann. Eine Malariaprophylaxe in Form von mindestens einem Stand By Medikament, besser noch einer medikamentösen eingenommenen Prophylaxe wird ebenfalls erwartet. Bei Reisen in den Äquatorialbereich (Tansania, Ruanda, Kenia und Uganda) ist Malaria-Prophylaxe Pflicht. Sollte diese nicht durchgeführt werden und eine Malariaerkrankung auftreten, kann die Versorgung im Krankheitsfall, wie weiter unten beschrieben, nicht garantiert und eingefordert werden.
Annette und Joachim Louis verpflichten sich bei Eintritt einer schwereren Erkrankung eines Mitreisenden oder auch eines Unfalls die Person einer ärztlichen Versorgung zuzuführen. Dies kann ggf auch mal länger dauern, da nicht immer eine ärztliche Versorgung in unmittelbarer Nähe existiert. Wenn sich dadurch die Reise verzögert bzw. einzelne Reiseelemente nicht so durchgeführt werden können wie geplant, unterliegt dies nicht der Haftung durch Annette und Joachim Louis. Ergeben sich dadurch längere Aufenthalte bzw. die Notwendigkeit eines Heimfluges unterliegt dies dem Risiko des Mitreisenden. Die Reise für die anderen Mitreisenden wird dann weiter fortgeführt. Der Abschluss einer Reise-Auslandsversicherung und das Mitführen einer Kreditkarte ist Pflicht. Annette und Joachim Louis weisen darauf hin, dass sie keine ärztlichen Kosten für Mitreisende übernehmen.
Sollten Annette oder Joachim Louis erkranken, so gilt oben beschriebenes, was das eventuell notwendige Aufsuchen eines Arztes betrifft. Bei einer längeren Erkrankung oder Verletzung von uns Guides wird die Tour durch den anderen Verbleibenden fortgesetzt. Sollte das aufgrund organisatorischer Probleme (Fahren von zwei Fahrzeugen bei einer Gruppengröße größer als fünf Personen gesamt) oder aufgrund der Schwere der Erkrankung von uns nicht möglich bzw. unverantwortbar sein, so wird die Tour abgebrochen und die Kosten für die nicht durchgeführten Reisebestandteile zurückerstattet. Dies betrifft nicht die Flugkosten. Für diese ist jeder Mitreisende selbstverantwortlich. Wir empfehlen eine Versicherung abzuschließen, die Stornierungen und Erstattungen in besonderen Fällen vorsieht. Für von uns verschuldete Autounfälle und eventueller Folgen für die Mitreisenden haben wir eine Unfallversicherung. Dabei ist es wichtig, dass die Mitreisenden wissen, dass sie Mitfahrer im Sinne des Privatrechts sind, da ansonsten die Versicherung hierfür nicht gelten würde. Für die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs bei einer eventuellen Inanspruchnahme von (teureren) ärztlichen Leistungen muss der Mitreisende sicherstellen, dass er/sie aufgrund einer Kreditkarte oder ausreichendem Barvermögen in der Lage ist Vorauskasse zu leisten. Keine (!!) Krankenkasse in Deutschland bezahlt
im Voraus z.B. Krankenhauskosten. Im Einzelfall können hier schnell 2000 € oder mehr fällig werden. Wir können hier keine Vorableistung bieten! Desweiteren sollen Mitreisende auch sicherstellen, dass sie sich telefonisch melden können, wenn es z.B. bei der Ankunft Probleme gibt. Das bedeutet, dass Einzelreisende selber, bei Gruppen mindestens eine Person ein funktionierendes Handy dabei haben muss.
* 2 Essen: Dies beinhaltet mindestens eine warme Mahlzeit am Tag, zudem ein Frühstück mit Brot oder Toast, Margarine und/ oder Butter, Wurst und Frischkäse (je nachdem, was eingekauft werden kann!), Marmelade, Honig, Kaffee/Tee/Milch, Müsli (soweit Bedarf) und eine weitere Mahlzeit (Brotzeit s. Frühstück, soweit einkaufbar auch mit Gemüse und/oder Obst). Die Essenslage ist sehr abhängig von der Supermarkteinkaufslage. Eine Abneigung gegen Kartoffeln und Nudeln wäre unpraktisch. Erstere sind für das tägliche Lagerfeuer eine sehr geeignete Speisezugabe, das zweitere kann man zur Not immer kaufen. Fleisch, insbesondere Wild werden wir in kleinen Mengen ebenfalls kaufen (soweit erhältlich), dies kann aber bei mehreren Tagen in NPs nur am Anfang gemacht werden, da ansonsten die Haltbarkeit eventuell leidet. In Mosambik und Tansania muss mit partiell schlechter Versorgungslage gerechnet werden.
Mitreisende können sehr gerne in übersichtlichen Mengen eingedostes Fleisch oder eingedoste Wurst/ bzw. Hartwurst wie Salami bzw. entsprechend verpacktes Brot wie Pumpernickel mitbringen (und mit uns verrechnen). Bitte dies vorher mit uns absprechen.
Getränke: Zu den bereits schon genannten Kaffee (löslicher!), Tee (schwarz und Frucht -nach Bedarf) und Milch (H-Milch oder Trockenmilch), kommt Wasser (in Flaschen oder selbst „gezapft“ und entkeimt), als Mischmöglichkeit Saft sowie Alkohol in überschaubaren Mengen (Bier oder Wein). Mehr Transport-Kapazität hat das Auto nicht! In Bars auf Campsites können darüber hinaus noch Bier oder Cocktails auf eigene Kosten konsumiert werden. Wer keinen Alkohol am Abend möchte, kann dafür auch in entsprechender Menge Softdrinks ordern. Wer statt Wasser (oder Tee/Saft) tagsüber andere Getränke konsumieren möchte, muss (!!!) dies bitte auf eigene Rechnung machen. Bitte bedenkt aber, dass die Kapazitäten des Kühlschrankes begrenzt sind und die Frischhaltung von Butter, Wurst, Käse, Fleisch und Gemüse Vorrang hat!
*3 Camping: Es wird erwartet, dass die Mitreisenden sich aktiv beim Auf-und Abbau des Lagers, sprich der Zelte, Tische und Stühle beteiligen. Gekocht wird auf einem Gasherd und direkt auf dem Lagerfeuer. Gemeinsames Kochen macht nicht nur mehr Spaß, sondern stellt auch sicher, dass auf einzelne Bedürfnisse und Vorlieben bzw. Abneigungen eingegangen werden kann. Abspülen sollte ebenfalls zur gemeinsamen Routine gehören. Es ist durchaus in Ordnung, wenn unterschiedliche Präferenzen sich auch bei den Tätigkeiten auswirken. Wichtig ist uns, dass darüber geredet wird und somit die „perfekte“ Arbeitsteilung erfolgen kann. Oberstes Ziel ist der Genuss der Reise !!!!!
*4 Mitreisepreis und Leistungen: Der Mitreisepreis kann sich verändern, wenn nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sich einzelne Reisekomponenten um mehr als 4% gegenüber dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preis erhöhen sollten. Dies betrifft vor allem von staatlicher Seite erfolgte Verteuerungen (Anheben von MwSt, besondere Steuern, Veränderung von Eintrittspreisen, zusätzliche Gebührenerhebung, etc, aber auch von privater Seite z.B. von Lodgebetreiber veranschlagte Verteuerungen). Joachim und Annette Louis behalten sich in diesem Fall vor, die Teuerung beim Mitreisenden geltend zu machen, einzelne events können dann aber auch, sofern die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind und damit keine Veränderung der Reiseroute einhergeht, vom Mitreisenden storniert werden. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen eine entsprechende Stornierung zulassen
(s. AGBs der jeweiligen Verantstalter bzw. Lodgen). Des weiteren kann sich der Mitreisepreis verändern, wenn durch Währungsschwankungen hervorgerufen, einzelne Komponenten, sich um mehr als 4% verteuern. Die Veränderung ist immer auf den jeweiligen Zeitpunkt des Bezahlens gegenüber dem Vertragsabschluss bestehenden Umrechnungskurs zu beziehen. Joachim und Annette Louis behalten sich in diesem Fall eine preisliche Anpassung vor.
Erbringen von Leistungen setzt immer im Gegenzug folgendes voraus: Vertrauen auf Entscheidungen unsererseits, wenn es darum geht, wann man weiterfahren muss, ob man das Auto verlassen kann und ähnliche Dinge mehr. Das Einhalten von Regeln, die das freie Bewegen im Busch betreffen, wird erwartet. Innerhalb der National Parks und der Wildlife Game Reserves gilt: Ein weiteres Entfernen vom Lager nach Einbruch der Dunkelheit bzw. vor Sonnenaufgang ist lebensgefährlich. Jegliches Handeln dieser Art unterliegt ausschließlich der ganz persönlichen Haftung jedes einzelnen für sich. Vom (nicht eingezäunten) Lager mit Licht entfernen geht nur für nahegelegene Toiletten und/oder Waschmöglichkeiten und auch dieses nur, während am Abend noch die Lagerfeuer brennen. Vor Sonnenaufgang im Dunkeln des Camps, soll dies zum eigenen Schutz ganz unterbleiben!! Für Menschen, die nachts regelmäßig eine Toilette aufsuchen müssen ist die Mitnahme entsprechender Behältnisse für das Zelt angezeigt.
Diese gibt es in Outdoorshops zu erwerben. Das Bewegen durch den Busch setzt auch tagsüber immer eine große Aufmerksamkeit voraus. Vor allem Schlangen, Spinnen und Skorpione sind bei unsachgemäßen Schuhwerk und mangelnder Aufmerksamkeit gefährlich. Bei Begegnungen mit Großwild soll auf uns als Tourguides bzw. auf externe Guides vertraut werden.
Die Mitreisenden nehmen davon Kenntnis, dass jederzeit kleines und großes Getier sich auch in unmittelbarer Nähe des (nicht eingezäunten) Zeltlagers ohne jeglichen Schutz durch Zäune bzw. durch das Auto befinden kann. Dies trifft insbesondere für Elefanten und Affen zu. Aber auch die Begegnung mit Büffeln, Hippos, Löwen, Leoparden, Hyänen, Honigdachsen und vielen anderen mehr, kann direkt am Platz stattfinden. Besonnenes Verhalten ist hier das A und O.
Aufgrund frühzeitiger Vorleistungen, die nicht zurückerstattet werden, wenn sie nicht abgerufen werden, wie die Buchungen besonderer events (Gorilla Tracking, notwendige Vorausbuchungen bestimmter Nationalparks - vor allem in Botswana, Südafrika und Simbabwe, besondere Unternehmungen wie reiten, Bootstouren, etc), wird die Anzahlung in diesen Fälle in jedem Fall einbehalten. Die Anzahlung beträgt üblicherweise 20 %. Im Einzelfall kann sie höher ausfallen. Dies ist dann angezeigt, wenn vorgenannte Leistungen die 20 % auf jeden Fall übersteigen und es sich dabei um Leistungen handelt, die in keinem Fall bei Nicht-Wahrnehmung der Leistung zurückbezahlt werden. Bei einem Reiserücktritt in den letzten fünf Wochen vor dem Beginn der Reise behalten wir insgesamt 50 %, innerhalb zwei Wochen vor Reisebeginn 80 % der Zahlung ein. Wir empfehlen zur eigenen Absicherung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.Sollte der Absagende einen Ersatz für sich finden, wird die Einbehaltungsklausel hinfällig, einzelnen Leistungen können aber ggf. nicht auf eine andere Person übertragen werden (Namensbindung des Permits z.B. beim Gorilla tracking).
Photo und/oder Filmkamera, Drohnen: Wichtig ist ein Akkuladegerät für den 12 Volt-Anschluss im Auto, nicht, dass der Akku von eurem Photo leer ist und ihr nicht mehr fotografieren könnt. Es gibt auch die Möglichkeit via 220 Volt zu laden (Wechselrichter im Auto). Nach unserer Erfahrung funktioniert das aber nicht immer. Einige Plätze haben zudem Strom vor Ort. Wir haben hier die entsprechenden Adapter. Eine Ersatzbatterie sollte unbedingt dabei sein!! Ein gutes Zoom ist für schöne Aufnahmen aus dem Tierreich oft unverzichtbar!
Die Mitnahme von Drohnen in Nationalparks ist nicht gestattet und kann teilweise durch Einzelgenehmigungen in Nps ermöglicht werden. Dies würde dann auf eigene Kosten erfolgen.
Bedenkt bei allem technischen Gerät: Wir übernehmen keinerlei Haftung für Gegenstände, die z.B. durch Diebstahl abhanden kommen können. Wir führen einen kleinen Tresor im Auto mit uns, der es möglich macht, Dokumente wegzuschließen, mehr können wir nicht absichern!!
Gepäckbeschränkung: Da wir mit Landrovern unterwegs sind, ist unsere Gepäckkapazität sehr (!!!) beschränkt. Deshalb gilt: eine Reisetasche darf bis zu 15 kg wiegen. Erlaubt ist pro Mitreisenden eine Reisetasche und ein Handrucksack. Auch der Tagesrucksack sollte nicht randvoll gepackt sein. Diesen habt ihr nämlich bei euch auf dem Schoß, zwischen den Beinen oder zwischen euch auf der Rücksitzbank. Die Neigung, die man beim Fliegen manchmal entwickelt, möglichst viel ins Handgepäck zu stopfen, sollte man hier im eigenen Interesse unterdrücken. Wenn Reisende mit zwei Reisetaschen für eine Person ankommen, muss eine am Flughafen zurückbleiben! Nach unserer persönlichen Erfahrung und langjährigen mehrmonatigen Reisetätigkeit kann man selbst zu zweit mit einer Tasche monatelang auskommen. Weniger ist oft mehr!! Wenn jemand mehr Gepäck dabei hat, muss er damit rechnen, dass dieses am Flughafen verbleibt!
Bitte beachten: Wenige, gut greifbare Kleidungsstücke, die möglichst alle vorher mit No-Bite eingesprüht worden sind, machen am meisten Sinn!!!! Da wir jeden Abend am Lagerfeuer sitzen werden, riechen die Klamotten naturgemäß bereits nach einem Abend nach Lagerfeuer. Da kann man nicht viel machen!!!. Deswegen sind gut verpackte saubere Rückflugklamotten am sinnvollsten. Wer leicht friert, sollte sich noch eine dünne Wolldecke (Filzdecke) zum Abdecken des Schlafsacks mitnehmen. Wir führen immer zwei/drei entsprechende Decken mit uns im Auto, die wir bei Bedarf auch ausleihen. Eine gute Fleecejacke zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie nach einem kurzen Ausspülen sehr schnell trocknet.
Visa Visa benötigen Deutsche für Simbabwe, Mosambik, Ruanda, Malawi, Kenia, Uganda und Tansania. Das Visum für Tansania, Uganda, Simbabwe, Mosambik, Malawi bekommt man für 50US$/30 USD (Simbabwe) und 82 U$ (Mosambik) und 75 US Dollar an der Grenze. Diese Dinge können sich auch jederzeit kurzfristig ändern. Visas können vorab in der Botschaft in Berlin beantragt werden, günstiger wäre es natürlich direkt an der Grenze bei der Einreise. Dies können wir aber nicht garantieren. Für Ruanda, Uganda und Kenia gibt es ein ostafrikanisches Visum, welches auch an der Grenze ausgestellt wird und für alle drei Länder gilt. Nicht verifiziert ist, ob es dieses auch an der kenianischen Grenze gibt. Dieses Ostafrika Visum kann auch vorab beantragt werden: http://www.buch-dein-visum.de/uganda-east-africa-visa.htm Für das Ostafrikavisum muss der Reiseablauf ausgedruckt vorliegen. Sollte der Kongo gemacht werden, muss das Visum vorab entweder über den Veranstalter oder die entsprechenden Stellen in Dtl. gemacht werden. Der Pass muss bei Ausreise noch 6 Monate gültig sein und noch 6 freie Seiten besitzen. Letzteres wird in manchen Reiseführern beschrieben und ist nicht verifiziert.
Alle Visagebühren müssen selbst in USD gezahlt werden. Die Scheine dürfen nicht älter als 7 Jahre sein. Sie werden sonst an der Grenze nicht akzeptiert! Gleiches gilt für Ein-Dollar-Noten. Sie werden nicht angenommen!
Für die Einreise in Südafrika benötigen Kinder unter 18 Jahren eine Geburtsbescheinigung im Original. Kopien werden nicht zugelassen. Wenn Kinder mit nur einer Begleitperson reisen, müssen sie zudem ein von den Eltern autorisiertes Schreiben der Reiseerlaubnis vorlegen!
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Annette Louis
Gesammelte persönliche Daten
Bäumlstr. 19, 82178 Puchheim
Zweck der Datenerhebung
Recherchereisen, Annette Louis, annette@die-louis.de
